2015年4月1日水曜日

イギリス、フランスでも判決書のコピーができるのに日本でできないのはなぜか

イギリス、フランスでもアメリカと同様、だれでも判決書のコピーができます。

ドイツでも法的関心を示せば可能です。法的利害関係というよりも法的関心です。

司法制度改革-知的財産訴訟検討会(第8回)配布資料一覧






ドイツのこの記述は誤りです。ドイツでも判決文は法的関心を示せば匿名で判決文のコピーが可能です。例えば、メディアで報道された事件の判決であれば、それだけでコピー許可理由となります。訴訟記録についても法的な関心を疎明すればよいと書いてあります。


----フランクフルトの裁判所の解説です。
) 判決謄本
フランクフルト地方裁判所、並びにその他のヘッセン州の裁判所の決定は、判例データベース(LaReDa) から無料でダウンロードできます。
法律的な関心が示される場合は、どなたでも、匿名で、名前や個人識別情報を明かすことなく、判決書、及びその他の決定等の謄写、謄本の請求ができます。(記録閲覧
判決がメディアに報道されている等の場合は、通常認められますので、お気軽に、地方裁判所に事件参照番号を記した書面、又はファクシミリで請求してください。

Urteilsabschriften
Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt sowie anderer hessischer Gerichte können kostenlos in der Landesrechsprechungsdatenbank (LaReDa) abgerufen werden.
Für dort nicht abrufbare Entscheidungen gilt:
Sie können Fotokopien oder Abschriften von Urteilen oder anderen Entscheidungen in anonymisierter Form, also ohne Namen und sonstige persönliche Angaben, vom Landgericht erhalten, sofern Sie ein rechtliches Interesse daran geltend machen (Akteneinsicht ). Dieses wird regelmäßig angenommen, wenn das Urteil in den Medien veröffentlicht ist. Wenden Sie sich unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich oder per Fax an das Landgericht. Es wird eine Schreibauslage in Höhe von 50ct pro Seite erhoben.
Für die Erteilung von Urteilsabschriften in Strafsachen wenden Sie sich bitte an die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main .


ドイツ、ハノーバーの裁判所のホームページの解説です:
Akteneinsicht
Einsicht in die Akten eines Zivilprozesses können neben den Rechtsanwälten nur die Parteien nehmen. In der Regel können die Akten auf der jeweiligen Geschäftsstelle eingesehen und nicht nach auswärts versandt oder herausgegeben werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sich Auszüge oder Abschriften von Aktenbestandteilen erteilen lassen. Dritten, am Prozess nicht beteiligten Personen, kann der Präsident des Amtsgerichts Akteneinsicht auf Antrag gewähren, sofern sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. In diesem Fall wenden Sie sich unter Angabe des Aktenzeichens sowie unter Angabe der Parteinamen schriftlich oder per FAX an die Verwaltungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts.
Im Strafprozess sind zur Akteneinsicht der Verteidiger sowie der Prozessbevollmächtigte des Privatklägers und des Nebenklägers berechtigt. Der Angeklagte hat keinen Anspruch auf Akteneinsicht, es sei denn, er kann sich ohne Aktenkenntnis nicht hinreichend verteidigen und die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verteidigers liegen nicht vor. Ihm können jedoch Auskünfte oder Abschriften aus den Akten erteilt werden. Verletzte und Privatpersonen können bei Vorliegen eines berechtigten Interesses ebenfalls Auskünfte oder Abschriften aus den Akten erhalten,Akteneinsicht jedoch nur über einen Rechtsanwalt.
Urteilsabschriften
Sie können Fotokopien oder Abschriften von Urteilen oder anderen Entscheidungen in anonymisierter Form, also ohne Parteibezeichnung, vom Amtsgericht schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens anfordern, wenn Sie ein rechtliches Interesse daran geltend machen. Ein rechtliches Interesse wird regelmäßig bejaht, wenn die Entscheidung in den Medien bereits veröffentlicht oder behandelt worden ist.


---ヘッセン州の裁判所の解説です。
Akteneinsicht und Urteilsabschriften
Einsicht in die Akten eines (Zivilprozesses) können nur die Parteien (Kläger, Beklagte) und ihre Rechtsanwälte nehmen. Dritten, am Prozess nicht beteiligten Personen, kann der Präsident des Amtsgerichts Offenbach am Main die Akteneinsicht genehmigen, sofern ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.
In diesem Fall sollten Sie sich unter Angabe des Aktenzeichens (hilfsweise unter Angabe der Parteinamen) schriftlich oder per Fax an das Amtsgericht Offenbach am Main wenden.
Sie können Fotokopien oder Abschriften von Urteilen oder anderen Entscheidungen in anonymisierter Form, also ohne Namen und sonstige persönliche Angaben, vom Amtsgericht erhalten, sofern Sie ein rechtliches Interesse daran geltend machen.
Dieses wird regelmäßig angenommen, wenn das Urteil in den Medien veröffentlicht ist. Wenden Sie sich unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich oder per Fax an das Amtsgericht.
Es werden Schreibauslagen in Höhe von 0,50 EUR pro Seite erhoben.

§ 299 ZPO Akteneinsicht; Abschriften
(1) Die Parteien können die Prozessakten einsehen und sich aus ihnen durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften erteilen lassen.
(2) Dritten Personen kann der Vorstand des Gerichts ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht der Akten nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.
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第299条(記録の閲覧謄本) ① 当事者は,訴訟記録を閲覧し,かつ,これらに基づいて,裁判所事務課を通じて,正本,抄本及び謄本を交付させることができる。
② 裁判所長は,法的利益が疎明される場合に限り,第三者に対して, 当事者・の同意を得ずに記録の閲覧を許すことができる。
(ドイツ民事訴訟法典の訳)----

この訳はパノプティコン的誤訳です。法的利益、利害関係というよりも法的関心です。法的な関心、興味があるか否かということです。
日本の民訴法91条3項の「利害関係を疎明した第三者」に引きずられているのです。日本の訳がそもそも誤訳だったのです。
こういう違いがなぜ生じるかというと、私的な利害関係のことしか考えられない人と、正義の法規範を意識する人の違いです。

第九十一条  何人も、裁判所書記官に対し、訴訟記録の閲覧を請求することができる。
  公開を禁止した口頭弁論に係る訴訟記録については、当事者及び利害関係を疎明した第三者に限り、前項の規定による請求をすることができる。
  当事者及び利害関係を疎明した第三者は、裁判所書記官に対し、訴訟記録の謄写、その正本、謄本若しくは抄本の交付又は訴訟に関する事項の証明書の交付を請求することができる。



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